Kfz-Versicherung

Welche Arten von Kfz-Versicherungen gibt es?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen drei Arten von Kfz-Versicherungen:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung (verpflichtend)
  • Teilkaskoversicherung
  • Vollkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung sowie die Vollkaskoversicherung sind auf freiwilliger Basis. Die Haftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben, ohne diese darfst du kein motorisiertes Fahrzeug fahren.

Was ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung und wozu ist diese sinnvoll?

Alle Autobesitzer sind verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung ist notwendig, um eine Zulassung für ein Fahrzeug zu bekommen.

Deine Kfz-Haftpflichtversicherung greift bei Schäden, welche du an anderen Fahrzeugen oder Personen verschuldet hast. Dabei werden die Unfallopfer und auch der Mitfahrer des Unfallfahrers entschädigt. Das bewahrt dich vor hohen Schadensersatzforderungen des Unfallopfers. Die Kfz-Haftpflicht schützt damit den Halter eines Fahrzeuges gegen Gefahren, die bei der Nutzung eines Fahrzeuges entstehen können.

 

Welche Schäden deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung ab? 

  • Schäden an fremden Fahrzeugen (z.B. Reparaturkosten, Abschleppkosten, …)
  • Personenschäden (z.B. Behandlungskosten, Schmerzensgeld, …)
  • Sachschäden (z.B. Schäden an Gebäuden)

 

Welche Summe deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung ab? 

Der Gesetzgeber hat eine Mindestversicherungssumme bei Kfz-Haftpflichtversicherungen vorgeschrieben. Sie decken mindestens Schäden in Höhe von:

  • 7.500.000 Euro für Personenschäden,
  • bis zu 1.220.000 Euro für Sachschäden und
  • 50.000 Euro für reine Vermögensschäden

Jedoch bieten die verschiedenen Versicherer meist höhere Versicherungssummen an.  

Willst du auch Schäden an deinem eigenen Auto abdecken, die du selbst- oder mitverschuldet hast, musst du eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abschließen. Diese sind freiwillig.

 

Was ist der Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko?

Die beiden Kaskoversicherungen decken Schäden am eigenen Auto ab. Die Vollkasko übernimmt auch Schäden, die du selbst verursacht hast. Die Teilkasko hingegen kommt für Schäden auf, die durch äußere Einflüsse oder Naturgewalten entstehen. Hierzu zählt zum Beispiel ein Wildunfall, Brand, Diebstahl, Hagel oder Scheibenbruch.

Bei Vandalismus (z.B. der Autolack wird mit dem Schlüssel zerkratzt) oder Fahrerflucht greift die Teilkaskoversicherung in der Regel nicht.

  

Was decken die verschiedenen Versicherungstypen ab?

Kfz-Haftpflichtversicherung:

Generell deckt die Kfz-Haftpflicht alle Schäden ab, die du mit deinem Auto anderen zufügst. 

Zum Beispiel:

  • Abschlepp- und Reparaturkosten vom Unfallopfer
  • Bei Personenschäden Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder lebenslange Rente
  • Schäden an Gebäuden
  • Kosten eines Mietwagens bei Totalschaden
  • Kauf eines gleichwertigen Autos bei Totalschaden
  • Kosten für Rechtsanwalt des Unfallgegners

 

Teilkaskoversicherung:

Allgemein werden alle Schäden, die durch äußere Schäden oder Naturgewalten entstehen, kompensiert.

Zum Beispiel:

  • Glasbruch
  • Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung
  • Wildunfälle
  • Schäden durch Tierbisse z.B. Marderbiss
  • Autoteil-Diebstahl und Raub
  • Brand und Explosion

  

Vollkaskoversicherung:

Die Vollkaskoversicherung umfasst neben den Leistungen der Teilkaskoversicherung zusätzlich den Schutz vor folgenden Schäden: 

  • Unfallschäden am Fahrzeug bei Selbstverschulden
  • Vandalismusschäden (z.B. wenn mit einem Schlüssel die Motorhaube zerkratzt wird)
  • Schäden durch Fahrerflucht, bei dem die Person nicht ermittelt werden kann
  • Bei allen Teilkasko-Schäden

In besonderen Fällen kann es auch passieren, dass die Vollkasko nicht für den Schaden aufkommt.

Wann die Vollkasko zum Beispiel nicht zahlt:

  • Grobe Fahrlässigkeit: Wurde der Unfall beispielsweise mit einem wesentlich defekten Fahrzeug verursacht oder durch Alkohol am Steuer
  • Reine Reifenschäden: Ausschließlich die Reifen sind beschädigt und nichts anderes
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis

 

Wie setzt sich die Höhe der Versicherungsbeiträge zusammen?

Bei Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungen hängt die Höhe der Beiträge grundsätzlich von drei Faktoren ab:

  1. Der Fahrer:
  • Eigene Unfallbilanz – wer längere Zeit unfallfrei geblieben ist, wird mit niedrigeren Beiträgen belohnt
  • Art und Anzahl der Personen (z.B. unter 25 Jahre), die regelmäßig mit dem Auto fahren
  • Höhere Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung kann die Beiträge verringern
  1. Das Fahrzeug:
  • Unterschiedliche Modelle werden je nach Schaden oder Unfallbilanz in verschiedene Klassen eingeteilt. Dabei ist entscheidend, welche Modelle oft in Unfälle verwickelt sind oder oft gestohlen werden
  • Grundregel: Je höher die Einstufung in den Typklassen desto höher die Beiträge    

 

  1. Der Wohnort:
  • Es gibt regionale Unterschiede für Diebstähle, Unwetter oder Wildunfälle
  • Auch die Höhe und die Anzahl der gemeldeten Schadenfälle fließt hier als Faktor mit ein    

 

Wie kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres. In der Regel endet das Versicherungsjahr zum 31. Dezember. Der Stichtag für eine wirksame Kündigung ist dann der 30. November. Damit der Wechsel funktioniert, muss die Versicherung die Kündigung bis zu diesem Datum erhalten haben. Ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Kündigung per E-Mail:

Verträge, die seit dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen wurden, können per E-Mail gekündigt werden. Der Absender muss klar identifizierbar sein, daher muss die Telefonnummer, Kundennummer beziehungsweise Versicherungsscheinnummer angeben werden. Außerdem ist es ratsam, sich die Kündigung schriftlich bestätigen zu lassen (z.B. “Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt der Kündigung und den Kündigungstermin innerhalb von 14 Tagen.”).

Kündigung per Brief:

Wer einen älteren Vertrag hat (vor 1. Oktober 2016 abgeschlossen), verschickt die Kündigung per Brief. Hier verwendest du am besten ein Einschreiben mit Rückschein um nachzuweisen, dass die Kündigung fristgerecht eingegangen ist. Damit der Brief auch rechtzeitig ankommt, sollte man diesen vier Tage vor dem Stichtag bei der Post aufgeben. 

Inhalt Kündigungsschreiben:

  • Anschrift des Absenders
  • Anschrift der Versicherung
  • Datum
  • Versicherungsscheinnummer
  • Kennzeichen des betreffenden Fahrzeugs
  • Kündigungsgrund: „fristgerechte Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres“
  • Bei Kündigung in Schriftform: Unterschrift