Kosten Kostenvoranschlag Kfz-Reparatur
Wozu braucht man einen Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag dient dazu, bereits vor der Reparatur zu wissen, welche Arbeiten vorgenommen werden und wieviel diese kosten. Als Konsument schützt man sich so davor, vom Endpreis überrascht zu werden und weiß, wofür man wieviel bezahlt. Ein weiterer großer Vorteil des Kostenvoranschlags ist, dass man anhand dessen die Preise verschiedener Werkstätten vergleichen kann. Allerdings sollte man sich unbedingt vorher erkundigen, ob der Kostenvoranschlag selbst kostenlos erstellt oder ob dafür eine Gebühr erhoben wird.
Auch die meisten Versicherungen verlangen eine Kosteneinschätzung, bevor sie für den Schaden aufkommen. Diese kann entweder in Form eines Kostenvoranschlags oder eines professionellen Gutachtens eingereicht werden, wobei das Gutachten generell mit weit höheren Kosten verbunden ist, die die Versicherung nicht zwangsweise bezahlen muss.
Wieviel darf ein Kostenvoranschlag kosten?
Ein Kostenvoranschlag darf nur dann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, wenn die Werkstatt vor dessen Erstellung ausdrücklich darauf hinweist. Das Gesetz sieht den Kostenvoranschlag als grundsätzlich kostenlos an, räumt dem Dienstleister jedoch das Recht ein, eine Gebühr dafür zu verlangen, solange er dies vorab mitteilt. Diese Ankündigung kann entweder Teil der AGB des Betriebs sein oder auf andere Weise zwischen Auftragnehmer und Kunden vereinbart werden.
Entscheidet man sich für die Reparatur in der Werkstatt, wird die Gebühr für den Kostenvoranschlag meist auf den Endpreis verrechnet. Die Gebühr dient oftmals lediglich dazu, sich für den Fall des Nichtzustandekommens des Geschäftes abzusichern: Schließlich hat die Werkstatt Arbeitszeit investieren, um die Reparatur zu kalkulieren und den Kostenvoranschlag zu erstellen.
Wie hoch die Kosten für den Kostenvoranschlag ausfallen, hängt von der jeweiligen Fachwerkstätte ab. Im Bereich des Möglichen liegt ein Kostenanteil von bis zu 10% der ermittelten Reparaturkosten. Die Kosten können jedoch auch darunter liegen. Es lohnt sich auf jeden Fall, genau nachzufragen, bevor man den Kostenvoranschlag in Auftrag gibt.
Wie wird der Kostenvoranschlag berechnet?
Normalerweise wird der Kostenvoranschlag anhand der ermittelten Reparaturkosten berechnet. Das heißt, ein bestimmter Prozentanteil des Endbetrags wird als Gebühr verrechnet. Entscheidet man sich dafür, seinen Wagen in dem gewählten Betrieb reparieren zu lassen, werden die Kosten für den Kostenvoranschlag meist auf die Reparaturkosten verrechnet. Mehr als 10% des errechneten Preises für die Reparatur sollte die Gebühr für den Kostenvoranschlag nicht ausmachen. In der Regel liegen die Kosten darunter.
Wer übernimmt die Kosten für den Kostenvoranschlag?
Handelt es sich um einen Unfallschaden, hat man als Geschädigter das uneingeschränkte Recht, einen Kfz-Sachverständigen zur Einschätzung des Schadens und der Reparatur hinzuzuziehen. Je nachdem, wie groß der Schaden ist, kann es sein, dass die Versicherung sich mit einem Kostenvoranschlag der Werkstätte zufriedengibt und kein professionelles Gutachten notwendig ist. Der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung muss für die Entschädigung der Reparaturkosten aufkommen.
Hat man den Unfall jedoch selbst verschuldet, sieht die Sache anders aus. In diesem Fall werden die Kosten nicht zwingend erstattet. Die Versicherung selbst kümmert sich um die Einschätzung der Reparaturkosten, entweder durch Entsendung eines eigenen Kfz-Experten oder durch Beauftragung einer Fachwerkstätte.
Da die Kosten für den Kostenvoranschlag meist auf die tatsächlichen Reparaturkosten verrechnet werden, werden sie im Regelfall von der Versicherung abgedeckt. Eine Ausnahme wäre die sogenannte „fiktive Reparatur“: Wenn der Geschädigte die Reparatur nicht durchführen lässt, aber den Betrag des Kostenvoranschlags vom Unfallverursacher verlangt, kann es sein, dass er die Kosten des Kostenvoranschlags selbst tragen muss.
So schützt Du Dich vor unseriösen Werkstätten
Um nicht unseriösen Werkstätten in die Falle zu gehen, solltest Du einige Tipps beachten:
Schriftlicher Kostenvoranschlag: Tatsächlich ist der schriftliche Kostenvoranschlag ein wichtiges Instrument für die Autoreparatur. Er bewahrt einen davor, dass im Endeffekt viel mehr verrechnet wird als gedacht bzw. mündlich vereinbart.
Festpreis vereinbaren: Selbst mit Kostenvoranschlag kann der Preis im Endeffekt höher ausfallen als gedacht. Eine Möglichkeit, das zu umgehen ist, einen Festpreis auszuhandeln, der schriftlich festgelegt und verbindlich ist.
Sauberkeit und Ordnung: Manchmal sind es die scheinbar kleinen Dinge. Ein ordentlicher Arbeitsplatz ist ein guter Indikator für Qualitätsarbeit.
Preise vergleichen: Wie in jeder Branche lohnt es sich auch bei Kfz-Reparaturen und Überprüfungen die Preise unterschiedlicher Werkstätten zu vergleichen. Dabei sollte man allerdings unbedingt beachten, dass auch für unverbindliche Kostenvoranschläge Gebühren verlangt werden können. Vergiss‘ nicht, vorher nach diesen Kosten zu fragen!
Der im Kostenvoranschlag angegebene Preis ist nur dann verbindlich, wenn es sich um eine Festpreisvereinbarung zwischen Kunden und Werkstatt handelt. Ansonsten kann der Endpreis von der Schätzung abweichen.
Für die Erstellung verrechnet eine Fachwerkstätte in der Regel bis zu 10% der Reparaturkosten.
Bei einem Kostenvoranschlag handelt es sich um eine Schätzung. Es kann deshalb sein, dass die endgültigen Reparaturkosten höher ausfallen als gedacht. Dies ist jedoch nur in einem gewissen Maß zulässig.
Das kommt darauf an, ob der Schaden von einem selbst oder von jemand anderem verursacht wurde. Am besten erkundigst Du Dich direkt bei Deiner Versicherung, ob ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten erstellt werden müssen und wer dafür bezahlt.
Ja, sofern die Werkstätte darauf hinweist, etwa im Rahmen der AGBs, darf für den Kostenvoranschlag eine Gebühr verlangt werden.