Schadenfreiheitsklassen beim PKW
Was versteht man unter einer Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)?
Die Schadenfreiheitsklasse oder auch SF-Klasse genannt gibt Auskunft über die Anzahl der Jahre, in denen du unfallfrei gefahren bist. Sie bestimmt auch die Höhe des Beitrags der Kfz-Versicherung. Wenn du lange unfallfrei fährst, wirst du von deiner Kfz-Versicherung mit niedrigeren Beiträgen belohnt. Die Schadenfreiheitsklasse regelt die Höhe des Schadenfreiheitsrabatts und somit auch die deines Kfz-Versicherungsbeitrags. Die Anzahl deiner unfallfreien Jahre bestimmt dabei die Schadenfreiheitsklasse.
Bist du bereits durch viele unfallfreie Jahre des Fahrens in eine hohe SF-Klasse eingestuft worden, bekommst du einen entsprechend hohen Schadenfreiheitsrabatt. Die Schadenfreiheitsklassen starten in der SF-Klasse 0 (dies ist die Ersteinstufung für Fahranfänger mit weniger als drei Jahren Fahrerlaubnis) und gehen bis zur SF-Klasse 50 (dies sind 50 Jahre oder mehr unfallfreies Fahren). Es gilt also: Je höher die SF-Klasse, desto günstiger wird deine Versicherung. Solltest du mehrere Fahrzeuge besitzen, so wird jedes in eine eigene SF-Klasse eingestuft.
Welche SF-Klassen gibt es?
Die folgende Tabelle soll dir einen Überblick über die jeweiligen Schadenfreiheitsklassen geben. Auf Basis der schadenfreien Jahre erfolgt die Einordnung in die SF-Klasse.
Schadenfrei ist ein Jahr dann, wenn du in dieser Zeit keinen verschuldeten Unfall an die Versicherung gemeldet hast. Die Beitragssätze in % hängen von der jeweiligen Versicherung ab. Daher kann der Beitrag zur Autoversicherung je nach Versicherungsunternehmen abweichen, trotz gleicher Schadenfreiheitsklasse. Die Zahlen in der Tabelle sind daher nicht fix und allgemein übertragbar, sondern dienen als Richtwert.
Kfz Schadenfreiheitsklassen Tabelle:
Schadenfreiheitsklasse | Schadenfreie Jahre | Beitragssatz in % |
---|---|---|
Schadenfreiheitsklasse 46 – 50 | 46 – 50 Jahre | ca. 17 % |
Schadenfreiheitsklasse 41 – 45 | 41 – 45 Jahre | ca. 18 % |
Schadenfreiheitsklasse 37 – 40 | 37 – 40 Jahre | ca. 19 % |
Schadenfreiheitsklasse 31 – 35/36 | 31 – 35/36 Jahre | ca. 20 % |
Schadenfreiheitsklasse 26 – 30 | 26 – 30 Jahre | ca. 25 % |
Schadenfreiheitsklasse 16 – 25 | 16 – 25 Jahre | ca. 35 – 30 % |
Schadenfreiheitsklasse 9 – 15 | 9 – 15 Jahre | ca. 44 – 40 % |
Schadenfreiheitsklasse 5 – 8 | 5 – 8 Jahre | ca. 55 – 50 % |
Schadenfreiheitsklasse 4 | 4 Jahre | ca. 60 % |
Schadenfreiheitsklasse 3 | 3 Jahre | ca. 70 % |
Schadenfreiheitsklasse 2 | 2 Jahre | ca. 85 % |
Schadenfreiheitsklasse 1 | 1 Jahr | ca. 100 % |
Schadenfreiheitsklasse ½ (Sondereinstufung für Personen, die das erste eigene Auto versichern, mit mehr als 3 Jahren Fahrerlaubnis) | ca. 100 – 140 % | |
Schadenfreiheitsklasse S (Schadenklasse; Rückstufung von Versicherungsnehmern mit SF-Klasse 1) | ca. 150 – 175 % | |
Schadenfreiheitsklasse 0 (Ersteinstufung für Fahranfänger mit weniger als 3 Jahren Fahrerlaubnis) | ca. 200 – 260 % | |
Schadenfreiheitsklasse M (Malusklasse; Rückstufung von Fahranfängern mit SF-Klasse ½ oder 0 nach einem Unfall durch Eigenverschulden) | ca. 240 – 280 % |
Zusammensetzung der SF-Klasse: So berechnest du deine SF-Klasse
Hast du bereits einen Wagen versichert, so findest du in der Beitragsrechnung deines Versicherungsunternehmens, in welcher SF-Klasse du derzeit eingestuft bist. Dort findest du in der Regel auch den Beitragssatz.
So einfach kannst du deine Schadenfreiheitsklasse selbst berechnen:
Du bist seit sechs Jahren versichert, hattest seitdem keinen verschuldeten Unfall und bist als Fahranfänger in „SF 0“ gestartet. Dann bist du aktuell in Schadenfreiheitsklasse „5“ eingestuft.
Wenn du die Versicherung wechselst, kannst du die SF-Klassen-Einstufung „mitnehmen“, es sei denn, es handelt sich um Sondereinstufungen oder um einen Rabattschutz. Informiere dich hier vorab bei deiner aktuellen Versicherung.
Rückstufung der SF-Klasse nach einem Unfall
Eine Rückstufung erfolgt, wenn du mit deinem Auto einen Schaden verursachst, deine Kfz-Versicherung zahlen muss, und du daraufhin in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft wirst. Die Versicherung darf selbst entscheide, um wie viele Klassen du zurückgestuft wirst. Hattest du in einem Jahr gleich mehrere Unfälle, wirst du auch mehrfach zurückgestuft.
Hier ein Beispiel: Ein Autofahrer ist elf Jahre unfallfrei gefahren. Nach einem Unfall kann er im darauffolgenden Versicherungsjahr in „SF 4“ landen – dies hängt von der Rückstufungstabelle der jeweiligen Versicherung ab.
Die Malus-Klasse „M“ ist die höchste Beitragsklasse, in die du nach einem Unfall zurückgestuft werden kannst. Das droht meist jenen, die noch nicht höher als bis zur SF-Klasse „5“ gekommen sind oder zwei oder mehr Schäden in einem Jahr gemeldet haben.
Wenn es sich nur um einen Blechschaden am Auto handelt und dieser nicht zu teuer ist, solltest du nachrechnen ob es sich lohnt, den Schaden von der Versicherung zahlen lassen oder die Kosten selbst zu tragen. So kannst du eine Rückstufung vermeiden. Denn hochgerechnet kostet eine Rückstufung und die daraus resultierenden höheren Beträge oft mehr. Nicht selten dauert es Jahre, bis der finanzielle Nachteil wieder aufgeholt wurde. Du musst nicht sofort entscheiden, ob die Versicherung oder du selbst den Schaden übernehmen soll: Bei jedem Schaden hast du mindestens sechs Monate Zeit, um ihn gegebenenfalls von der Versicherung „zurückzukaufen“ und somit die Zurückstufung zu verhindern.
Übertragung der SF-Klasse
Grundsätzlich ist eine Schadenfreiheitsklasse personengebunden. Eine Übertragung der Klassen ist daher nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Die SF-Klassen kann übertragen werden zwischen
- Lebenspartnern / Ehepartnern
- Eltern und deren Kindern
- Großeltern
- Geschwistern
- Personen in häuslicher Gemeinschaft
Die abgebenden Personen verlieren bei der Übergabe der Schadenfreiheitsklassen ihre SF- Rabatte als auch die Klassen selbst. Du als Empfänger musst zuvor mit dem Auto des Gebers regelmäßig gefahren sein. Die Anzahl der schadenfreien Jahre, die übernommen werden können, richtet sich danach, wie lange du bereits den Führerschein hast.
Beispiel: Du hast seit vier Jahren deine Fahrerlaubnis, dann kannst du maximal die Schadenfreiheitsklassen für vier Jahre übernehmen. Daher lohnt sich bei Anfänger eine Übertragung der SF-Klassen meistens nicht. Wenn du als Fahranfänger aber bereits Fahrpraxis über Carsharing erlangt hast, gibt es hier einen Sonderfall und du kannst diese Jahre für dich nutzen. Es braucht dazu eine Nutzungszeit-Bestätigung vom Carsharing-Anbieter. Damit kannst du bei deinem eigenen Vertrag unter Umständen deutlich besser einsteigen.
Wichtig zu wissen ist auch:
- Eine Rückübertragung SF-Klassen ist ausgeschlossen.
- Es werden nur die Schadenfreiheitsklasse übertragen – nicht der Schadenfreiheitsrabatt.
- Eine Rabattübertragung ist nur innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Versicherungsvertrags möglich.
- Eine Übertragung der SF-Klasse ist bis zu zwölf Monate nach dem Tod des Inhabers möglich. Die Sterbeurkunde ist dem Antrag beizufügen.
- Das Kfz-Versicherungsunternehmen muss nicht dasselbe sein.
Um deine Schadenfreiheitsklasse zu berechnen, lohnt es sich, einen Blick auf letzten Beitragsrechnung deines Kfz-Versicherers zu werfen. Du kannst die Stufe in der du dich befindest aber auch selbst berechnen, wenn du weißt, wie lange du bereits ein Auto versichert hast, ohne einen Schaden zu melden.
Der Unterschied zwischen Rabattretter und Rabattschutz ist, dass beim Rabattretter durchaus eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt. Allerdings bleibt die Prämie stabil und steigt trotz Unfalls nicht. Beim Rabattschutz sind je nach Versicherungsunternehmen bis zu drei Schäden pro Jahr „inklusive“, d.h., ohne Beitragserhöhung.
Der Zweitwagen bekommt im Normalfall die Schadenfreiheitsklasse ½ zu einem Beitragssatz von 70%. Voraussetzung dafür ist, dass der Erstwagen mindestens in die SF-Klasse ½ eingestuft ist. Es gibt auch Sondereinstufungen für Zweitwagen. Diese hängen vom Versicherungsanbieter ab.
Die Übertragung der SF-Klassen aus dem Ausland erfolgt durch einen Nachweis des Versicherungsanbieters für die Schadenfreiheit.
Wenn eine Vertragsunterbrechung weniger als sieben Jahre dauert, kann der Vertrag mit Einstufung in die bereits vereinbarten Schadenfreiheitsklassen fortgeführt werden. Dauert die Unterbrechung mehr als sieben Jahre werden schlimmstenfalls alle erworbenen Vergünstigungen gestrichen und die Einstufung erfolgt neu, nach der Führerscheinregelung.
Bei einem Versicherungswechsel bleibt zum Beispiel die SF-Klasse 7 eine SF-Klasse 7, da sie personenbezogen ist und mit dem Versicherungsunternehmen nichts zu tun hat. Die Rabatte werden je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich den jeweiligen Schadenfreiheitsklassen zugeordnet.